Ferienordnung im Schuljahr 2024/25
Bitte planen Sie ihre Familienreisen so, dass sie in den unterrichtsfreien Tagen erfolgen können. Eine darüber hinausgehende Befreiung für einzelne Unterrichtstage zu Urlaubszwecken darf nicht genehmigt werden. Beurlaubungen für Schüler gibt es grundsätzlich nur in dringenden Ausnahmefällen. Das können sein: Religiöse Gründe, Erholungsaufenthalte (nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses) oder persönliche Gründe (z. B. Wohnungswechsel, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie). Hier können Sie den Beurlaubungsantrag als PDF-Datei herunterladen » |
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